Regenwasserversickerung und -nutzung
Regenwasser
Das ständige Wachstum unserer Stadt führt leider zu einer immer stärkeren Versiegelung von Flächen durch Häuser, Straßen, Parkplätze und Gewerbeflächen. Dabei ist Regen das Trinkwasser von morgen.
Damit sich Regenwasser in wertvolles Grundwasser verwandelt, muss es auf natürlichem Wege durch den Boden sickern. Das Ableiten des Oberflächenwassers durch oberirdische Versickerungseinrichtungen (z. B. Flächen-Versickerung oder Mulden-Versickerung über die belebte Bodenschicht) bewirkt eine maximale Reinigungsleistung durch den Bodenfilter.
Die Versickerung von Regenwasser hat viele Vorteile:
Entlastung des Kanalnetzes
Geringere Gewässerbelastung
Schaffung von naturnahen Lebensräumen
Bessere Reinigungsleistung der Kläranlage
Verbesserung der Grundwasserneubildung
Ein Vorteil für Sie:
Wer sein Regenwasser nicht in das Kanalnetz leitet muss auch keine Regenwassergebühr bezahlen. Diese beträgt 0,99 Euro pro Quadratmeter angeschlossene Fläche und Jahr (Stand 2010).
Tipps zur Regenwasserversickerung und -nutzung
- Versiegeln Sie möglichst wenig Fläche. Einfahrten, Stellplätze, Wege etc. können zum Beispiel mit wasserdurchlässiger Pflasterung (Rasengittersteine) versehen werden.
- Entsiegeln Sie Flächen (z. B. asphaltierte Parkplätze).
- Sammeln Sie das Regenwasser von den Dachflächen (z. B. in einer Zisterne) und benutzen Sie es zur Gartenbewässerung oder im Haus (Toilettenspülung, Wäsche waschen).
- Lassen Sie das Regenwasser über eine Mulde versickern. Diese lässt sich sehr gut in bestehende Grünflächen integrieren, hat einen geringeren Investitions- und Unterhaltungsaufwand und eine hohe Lebensdauer. Voraussetzung für eine funktionstüchtige Versickerungsanlage ist ein wasserdurchlässiger Boden (z. B. kiesig-sandig), eine ausreichend große Fläche (etwa 1/10 der angeschlossenen Fläche) und Abstand zum Grundwasser und zu nässeempfindlichen Gebäuden.
Inwieweit sich die Regenwasserversickerung und -nutzung auf Ihre Regenwassergebühr auswirkt, entnehmen Sie bitte der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung.