Prüfung der Zuleitungskanäle
Sind Ihre Kanäle noch ganz dicht?!
Wahrscheinlich nicht,
denn Untersuchungen haben gezeigt, dass nicht nur öffentliche, sondern auch private Abwasserkanäle massive Schäden aufweisen.
Die Schäden sind vielfältig und reichen von Wurzeleinwüchsen, über Versätze durch defekte Muffendichtungen bis hin zu Rissen und Scherbenbildungen.
Durch diese undichten Stellen kann einerseits Abwasser in den Untergrund austreten und das Grundwasser verschmutzen, andererseits Grund- und Schichtenwasser in den Kanal eindringen und Kanal und Kläranlage unnötig belasten.
Diese Probleme können nur gelöst werden, wenn neben den öffentlichen Kanälen auch das wesentlich längere private Leitungsnetz dicht ist. Der Gesetzgeber hat der Stadt als Abwasserbeseitigungspflichtige in § 37 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzesdie Aufgabe übertragen, den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb des Zuleitungskanals zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Zuleitungskanäle erstrecken sich je nach Leitungsverlauf vom Anschluss an den öffentlichen Kanal bis zur Innenkante von Gebäuden oder Bodenplatten oder bis zu den Regenfallrohren. Damit werden alle im Erdreich liegenden Kanäle erfasst.
Wir untersuchen für Sie!
In Darmstadt übernimmt die Stadt seit 01. Januar 2014 die Prüfung der Dichtheit bestehender Zuleitungskanäle für die Grundstückseigentümer. In Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachbetrieben und Dienstleistern wird der Zuleitungskanal vom öffentlichen Kanal aus mit modernster TV-Inspektions- und Ortungstechnik untersucht.
Für den Nachweis entstehen den Grundstückseigentümern keine unmittelbaren Kosten, denn die Stadt bestreitet den Aufwand aus dem Gebührenaufkommen. Kann der Zuleitungskanal wegen Schäden oder übergroßer Länge nicht vollständig befahren werden, muss der ergänzende Nachweis von den Grundstückseigentümern auf ihre Kosten geführt werden.
Die optische Inspektion (TV-Untersuchung) wird nach und nach für jeweils abgegrenzte Stadtgebiete ausgeschrieben. Kurz vor Inspektionsbeginn informiert die Stadt die Hauseigentümer und Mieter über den Zeitpunkt der Untersuchung sowie Ansprechpartner der TV-Inspektionsfirma.
Eine Inspektionskamera mit Spülkopf fährt vom öffentlichen Kanal aus in die Grundstücksentwässerungsanlage. Die Leitungen werden dabei per Hochdruckspülung gereinigt. Beim Zurückziehen der Kamera werden die Kanäle gefilmt. Gleichzeitig wird ihre Lage mit einem in der Kamera integrierten Ortungssystem aufgezeichnet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt prüfen die Inspektionsergebnisse und bewerten die festgestellten Schäden. Anschließend erhalten die Grundstückseigentümer einen Lageplan und den so genannten Haltungsbericht mit einem Verzeichnis vorhandener Schäden.
Eine Liste mit Ingenieurbüros, die Ihnen die Sanierungsplanung erstellen können, wird zur Verfügung gestellt.
Defekte Kanäle müssen saniert werden
Sollten sanierungsbedürftige Schäden festgestellt werden, sind diese zu beheben. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Sanierung in offener Bauweise und der grabenlosen Sanierung (z. B. Inlinerverfahren). Ziel ist es, möglichst bald alle Abwasserkanäle in Darmstadt wieder in einen Zustand zu bringen, der den Boden, das Trinkwasser und die Gebäude schützt und darüber hinaus unnötige Kosten bei der Abwasserableitung in den öffentlichen Kanälen und bei der Abwasserreinigung in den Kläranlagen vermeidet.
Für die Behebung der Schäden sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Es spart Kosten, wenn sich mehrere benachbarte Eigentümer zusammenschließen und ihre Leistungen gemeinsam an eine Firma vergeben. Muss auch der im öffentlichen Straßenraum verlegte Anschlusskanal saniert werden, kann die Sanierung gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit der Stadt durchgeführt werden.
Die erfolgreiche Sanierung muss gegenüber der Stadt dokumentiert werden. Wird die Sanierung durch eine Baufirma durchgeführt, ist eine Bauleitererklärung und die Rechnung vorzulegen. Bei einer Schadensbehebung durch Eigenleistung sind eine Fotodokumentation mit einer kurzen Sanierungsbeschreibung sowie die Materialrechnungen vorzulegen. Die Stadt empfiehlt den Grundstückseigentümern, sich die ordnungsgemäße Schadensbehebung durch eine Kamerabefahrung nach der Sanierung dokumentieren zu lassen.
Kontakt
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Grundstücksentwässerung
Telefon: (06151) 13-2711
Telefax: (06151) 13-2823
E-Mail: zuleitungskanal@. de darmstadt