Neben unseren Kooperationen in lokalen Netzwerken sind wir auch vernetzt mit anderen kommunalen Frauenbeauftragten über unsere Mitgliedschaft
Dadurch bietet sich uns einerseits ein hessen- bzw. bundesweites Forum für frauenpolitische Diskussionen, Erfahrungsaustausch und Informationsfluss. Außerdem können wir darüber die Rechte und Interessen von Frauen und Mädchen auch auf Landes- bzw. Bundesebene vertreten.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Artikel III, Abs. 2 Grundgesetz)
Hessische Gemeindeordnung (HGO, § 4b)
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)