Zur Versorgung mit Waren und Dienstleistungen und zur Entsorgung ist die moderne Gesellschaft mehr denn je auf Wirtschafts- und Güterverkehr angewiesen. Auch im Zeitalter elektronischer Medien nimmt der Warenverkehr nicht ab, sondern eher zu.
Um den notwendigen Wirtschaftsverkehr zu ermöglichen, werden ihm Erleichterungen gewährt. So ist zu den üblichen Lieferzeiten ein Befahren der Fußgängerzone für Lieferanten möglich. Die zugelassenen Andienzeiten und die Zufahrten zur Fußgängerzone sind in der Grafik unten dargestellt.
Handwerker und andere Dienstleister erhalten im Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Sondererlaubnisse, um in Bereichen mit Halte- und Parkbeschränkungen ihre Fahrzeuge abstellen zu können.
So unstrittig notwendig der Wirtschaftsverkehr auch ist, so sehr belastet er oft mit schweren Lkw die Straßen und die Nutzer der Innenstädte. Aufgrund des Feinstaub-Aktionsplan des Landes Hessen für die Stadt Darmstadt bestehen strikte Durchfahrbeschränkungen für Lkw mit mehr als 3,5 t Gewicht: tagsüber dürfen nur Lkw mit Ziel oder Quelle in Darmstadt in die Stadt, nachts ist eine Einfahrt nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Auf diese Weise werden gesundheitsgefährdende Luftbelastungen in der Innenstadt vermieden.
Wegen seiner großen Bedeutung für Wirtschaft und Handel ist auch im Verkehrsentwicklungsplan 2006 dem Wirtschaftsverkehr ein eigenes Kapitel gewidmet. In einer „Wirtschaftsverkehrsrunde“ beraten alle Beteiligten aus Industrie, Handel und Verwaltung regelmäßig über die effiziente und umfeldschonende Weiterentwicklung des Dienstleistungs- und Warenverkehrs.