Jede Stadt und Gemeinde ist durch das Baugesetzbuch aufgefordert, für das gesamte Gemeindegebiet einen Plan zur Art der Bodennutzung aufzustellen. Im besiedelten Bereich sind das Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbe- und Sondergebiete. Zudem werden Ausstattungen des Gemeindegebietes mit Einrichtungen für den Gemeinbedarf (z. B. Krankenhäuser, Schulen) sowie die wichtigsten Verkehrswege und Grünflächen dargestellt. Darüber hinaus werden im Flächennutzungsplan die Gebiete dargestellt, die nicht bebaut werden dürfen, wie beispielsweise Wald, landwirtschaftliche Flächen, Wiesen oder Bachauen.
Bei der Erstellung von Rahmenplänen und Bebauungsplänen dient der Flächennutzungsplan als Richtschnur. Die Bebauungspläne müssen inhaltlich aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans entwickelt werden.